Mit der Erstellung des Jahresabschlusses (und der zugehörigen Steuererklärungen) wird das Geschäftsjahr zahlenmäßig und steuerlich abgeschlossen. Dies erfolgt abhängig von Beruf, Rechtsform und Umfang durch eine Einnahmenüberschussrechnung oder durch eine Bilanz. In beiden Fällen begleiten wir Sie aufgrund jahrelanger, intensiver Berufserfahrung unserer Steuerberater mit der notwendigen Kompetenz.
Unsere Leistungen umfassen hierbei insbesondere auch die
- Steueroptimierung bei der Abschlusserstellung
- Durchführung einer ausführlichen Abschlussbesprechung mit Besprechung aller wesentlichen Zahlen
- Steuerberechnung – damit Sie wissen, was auf Sie zukommt
- Abschlusserstellung für Fremdbuchhaltungen, also Fälle, in denen Sie selbst oder ein externer Dienstleister und nicht wir die Buchhaltung für Sie erstellt haben
- Übermittlung der sogenannten EBilanz an das Finanzamt und ggf. die pflichtmäßige Offenlegung des Abschlusses im eBundesanzeiger